ULTRALYTICS NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR ENTERPRISE SOFTWARE LIZENZEN
Diese Enterprise Software License Agreement (die "Vereinbarung") wird zwischen dem Lizenznehmer (der "Kunde" oder "Lizenznehmer") und Ultralytics Inc. (das "Unternehmen"), einer Delaware Corporation mit Sitz in 5001 Judicial Way, Frederick, MD 21703, Vereinigte Staaten, (jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien") mit Wirkung zum Gültigkeitsdatum geschlossen. Das Gültigkeitsdatum dieser Vereinbarung ist das Datum, an dem der Lizenznehmer die Bedingungen akzeptiert oder das Datum der Bestellung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Durch den Erwerb einer Enterprise-Lizenz und die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erkennt der Lizenznehmer an, dass er die Ultralytics-Nutzungsbedingungen für Enterprise-Softwarelizenzen vollständig gelesen und verstanden hat und sich damit einverstanden erklärt, an diese gebunden zu sein. Diese Bedingungen regeln den Zugriff und die Nutzung der Software und Dienste des Unternehmens durch den Lizenznehmer.
Wie in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die folgenden spezifischen Bedeutungen:
Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software sowie der dazugehörigen Dokumentation während der Lizenzlaufzeit.
Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, darf der Lizenznehmer weder selbst noch durch Dritte:
Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, wird die gesamte in dieser Vereinbarung enthaltene Software sowie die gesamte zugehörige Dokumentation im „Ist-Zustand“ bereitgestellt.
Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer während der Laufzeit der Lizenz Zugang zu Software-Updates und Support ohne zusätzliche Gebühren:
In Anbetracht der von dem Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenz verpflichtet sich der Lizenznehmer, an das Unternehmen die jährliche Gebühr zuzüglich aller anfallenden Steuern für die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Software zu zahlen. Die jährliche Gebühr wird sechzig (60) Tage vor jedem Verlängerungsdatum gemäß dem Abschnitt "Definitionen" festgelegt. Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Gültigkeitsdatum fällig. Nach diesem Zeitraum wird eine Mahngebühr von anderthalb Prozent (1,5 %) erhoben.
Dieser Vertrag beginnt am Gültigkeitsdatum für einen Zeitraum von einem (1) Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr (die anfängliche Laufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten zusammen die “Lizenzlaufzeit”) und die jährliche Gebühr wird erhoben, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem Ende der aktuellen Lizenzlaufzeit schriftlich mit, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte. Das Kreditkartenkonto (oder ein anderes Zahlungskonto) des Lizenznehmers wird ohne weitere Genehmigung des Lizenznehmers belastet, sofern die oben genannte schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung nicht vorliegt. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn der Lizenznehmer eine der Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält und dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens behoben wird.
Für den Fall, dass der Lizenznehmer die Lizenz nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung nicht verlängert, gelten die folgenden Bestimmungen:
Das Eigentum an der Software und der Dokumentation, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und anderer Schutzrechte, liegt und verbleibt im ausschließlichen Eigentum des Unternehmens. Der Lizenznehmer behält das Eigentum an allen kundenspezifischen Versionen oder Modifikationen der Software, die vom Lizenznehmer vorgenommen wurden, sowie an allen kundenspezifisch trainierten Modellen, die vom Lizenznehmer unter Verwendung der Software erstellt wurden. Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Es gibt keine stillschweigenden Rechte.
Die Parteien vereinbaren, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit mindestens angemessener Sorgfalt zu schützen und die Offenlegung vertraulicher Informationen zu vermeiden. Soweit eine Partei gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird die offenlegende Partei diese Offenlegung vornehmen, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei unverzüglich über diese Anforderung vor der Offenlegung benachrichtigt (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und im Rahmen des Zumutbaren auf eigene Kosten bei den Bemühungen zur Vermeidung und Begrenzung der Offenlegung zusammenarbeitet. Auf begründete Anfrage einer Partei wird die andere Partei alle vertraulichen Informationen der anfragenden Partei entweder zurückgeben, löschen oder vernichten und dies bestätigen.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet keine der Parteien in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige, Folge- oder Strafschäden oder entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Geschäftsverlust oder Einnahmeverlust, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die gesamte, kumulierte Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei für alle Ansprüche, einschließlich Entschädigungsverpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Billigkeit oder einem anderen Rechtsgrund, übersteigt nicht die vom Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags gezahlten Gebühren während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten, der dem Datum, an dem der Klagegrund entstanden ist, unmittelbar vorausgeht. Die in diesem Abschnitt dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder direkten Schäden, die sich aus einer Verletzung der Abschnitte Zahlungsgebühren, Vertraulichkeit und Rechte und Nutzungsbeschränkungen der Software oder anderen Ausnahmen ergeben, die nach geltendem Recht erforderlich sind.
Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte Software und Dokumentation nach bestem Wissen keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter direkt verletzen. Im Falle einer berechtigten Forderung, Klage oder eines Verfahrens gegen den Lizenznehmer, die sich aus einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter durch die Software oder Dokumentation ergeben, verteidigt oder regelt das Unternehmen diese Forderung, Klage oder dieses Verfahren auf eigene Kosten und hält den Lizenznehmer schadlos gegen alle tatsächlichen Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die ihm darin zugesprochen werden, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer das Unternehmen unverzüglich schriftlich benachrichtigt, in angemessenem Umfang bei der Verteidigung mitwirkt und dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die Vergleichsverhandlungen einräumt. Die verspätete Benachrichtigung entbindet das Unternehmen von seinen Entschädigungsverpflichtungen in dem Umfang, in dem diese Verspätung die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigt, die Forderung abzuwehren.
Diese Entschädigung gilt nicht für Ansprüche, die sich aus Änderungen an der Software, Kombinationen der Software mit anderen Produkten, Software, Hardware, Daten oder Dienstleistungen, die nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden, dem Versäumnis des Lizenznehmers, vom Unternehmen bereitgestellte Updates oder Patches zu implementieren, dem Versäumnis des Lizenznehmers, Anweisungen innerhalb der Software und/oder Dokumentation zu befolgen, oder der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer über den in dieser Vereinbarung genehmigten Umfang hinaus ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsachgemäße, unbefugte oder unrechtmäßige Nutzung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Schäden, Unterlassungsansprüchen, Forderungen, Urteilen, Haftungen, Geldbußen, Kosten, Ausgaben, Strafen oder Verlusten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben, die auf einer Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer beruhen. Diese Entschädigungsverpflichtung überdauert die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.
Keine Partei darf diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten, wobei diese Zustimmung nicht unzumutbar verweigert oder verzögert werden darf. Im Falle einer Abtretung ist diese Vereinbarung für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Zessionare der Parteien bindend. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, Verpflichtungen ohne Zustimmung oder Benachrichtigung an verbundene Unternehmen oder im Falle des Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, einer Fusion, eines Erwerbs, einer Unternehmensreorganisation, eines Kontrollwechsels oder einer anderen ähnlichen Transaktion, an der diese Partei beteiligt ist (unabhängig davon, ob diese Partei die überlebende Einheit ist oder nicht), abzutreten.
Sollte eine Bestimmung, Klausel oder Vorschrift hierin von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit oder den Betrieb anderer Bestimmungen, Klauseln oder Vorschriften.
Die Stellung der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist die von unabhängigen Auftragnehmern und nicht die eines Angestellten oder Vertreters der anderen Partei. Jede Partei ist ein unabhängiges Unternehmen und trägt die Verantwortung für ihre eigenen Kosten und Ausgaben, einschließlich derjenigen, die sich auf bundesstaatliche, einzelstaatliche und lokale Einkommenssteuern, Arbeitslosensteuern und Arbeiterunfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen beziehen, sowie für die Einreichung aller Erklärungen und Berichte und die Zahlung aller Bewertungen, Steuern und anderer Beträge, die von ihrem Unternehmen verlangt werden.
Der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verstoßes oder die Durchsetzung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt beeinträchtigt, beschränkt oder verzichtet in keiner Weise das Recht dieser Partei, danach die strikte Einhaltung jeder Bedingung dieser Vereinbarung durchzusetzen und zu erzwingen.
Dieser Vertrag unterliegt den materiellen Gesetzen des Staates Delaware in den Vereinigten Staaten, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, und ist nach diesen auszulegen, und alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich vor dem einzelstaatlichen Gericht in Delaware zu verhandeln und zu entscheiden.
Jede Partei kann jederzeit uneingeschränkt Verträge mit anderen Unternehmen abschließen, die ähnliche Dienstleistungen wie die von dem Unternehmen für den Lizenznehmer zu erbringenden Dienstleistungen anbieten.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, ein schriftliches Testimonial vorzulegen, in dem die Vorteile und Auswirkungen der Nutzung der Software des Unternehmens detailliert beschrieben werden, und gewährt dem Unternehmen das Recht, den Namen, das Logo, die Warenzeichen und die Testimonials des Lizenznehmers auf den Marketingkanälen des Unternehmens zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Website, die sozialen Medien und die Marketingmaterialien des Unternehmens. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen Inhalte erstellen und verbreiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwendungsfälle, Blogs oder andere Werbematerialien, die die Anwendung der Software des Unternehmens durch den Lizenznehmer demonstrieren. Beide Parteien verpflichten sich, die Markenrichtlinien der jeweils anderen Partei bei der Erstellung oder Verbreitung von Marketingmaterialien einzuhalten.
Dieser Vertrag beendet und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Übereinkünfte in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Dieser Vertrag darf nur durch eine weitere schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wurde.