ULTRALYTICS DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMENSSOFTWARE-LIZENZEN
Dieser Lizenzvertrag für Unternehmenssoftware (der "Vertrag") wird zwischen dem Lizenznehmer (dem "Kunden" oder "Lizenznehmer") und Ultralytics Inc. (dem "Unternehmen"), einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Sitz in 5001 Judicial Way, Frederick, MD 21703, USA, (jeweils eine "Partei" und gemeinsam die "Parteien") zum Datum des Inkrafttretens geschlossen. Das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist das Datum, an dem der Lizenznehmer die Bedingungen akzeptiert, oder das Datum der Bestellung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Mit dem Erwerb einer Unternehmenslizenz und der Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen bestätigt der Lizenznehmer, dass er die Ultralytics Geschäftsbedingungen für Unternehmenssoftwarelizenzen in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden hat und sich damit einverstanden erklärt, an sie gebunden zu sein. Diese Bedingungen regeln den Zugang des Lizenznehmers zur Software und zu den Dienstleistungen des Unternehmens und deren Nutzung.
Im Sinne dieses Abkommens haben die folgenden Begriffe die folgenden spezifischen Bedeutungen:
Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software sowie der dazugehörigen Dokumentation während der Lizenzdauer.
Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Lizenznehmer Dritten nicht gestatten:
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, wird die gesamte Software, die in diesem Vertrag enthalten ist, sowie die gesamte Dokumentation, die zu dieser Software gehört, im Ist-Zustand bereitgestellt.
Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer während der Lizenzdauer ohne zusätzliche Gebühr Zugang zu den Software-Updates und zum Support:
Als Gegenleistung für die von der Gesellschaft im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz erklärt sich der Lizenznehmer bereit, der Gesellschaft die Jahresgebühr zuzüglich aller anfallenden Steuern für die im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellte Software zu zahlen. Die Jahresgebühr wird sechzig (60) Tage vor jedem Verlängerungsdatum festgelegt, wie im Abschnitt "Definitionen" angegeben. Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens fällig. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Verspätungsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5%) erhoben.
Dieser Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens für einen Zeitraum von einem (1) Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr (die erste Laufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten zusammen werden als "Lizenzlaufzeit" bezeichnet), wobei die jährliche Gebühr erhoben wird, es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Ablauf der aktuellen Lizenzlaufzeit schriftlich mit, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte. Das Kreditkartenkonto des Lizenznehmers (oder ein anderes Zahlungskonto) wird ohne weitere Genehmigung des Lizenznehmers belastet, sofern keine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung vorliegt. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn der Lizenznehmer eine der Bedingungen dieses Vertrages nicht einhält und dieses Versäumnis nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens behoben wird.
Für den Fall, dass der Lizenznehmer die Lizenz nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung nicht erneuert, gelten die folgenden Bestimmungen:
Das Eigentum an der Software und der Dokumentation, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und anderer Eigentumsrechte, ist und bleibt das ausschließliche Eigentum des Unternehmens. Der Lizenznehmer behält das Eigentum an allen vom Lizenznehmer erstellten kundenspezifischen Versionen oder Änderungen der Software sowie an allen vom Lizenznehmer unter Verwendung der Software erstellten kundenspezifischen Schulungsmodellen. Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die es dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages nicht ausdrücklich gewährt. Es gibt keine stillschweigenden Rechte.
Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt zu schützen und die Offenlegung vertraulicher Informationen zu vermeiden. Soweit eine der Parteien gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird die offenlegende Partei diese Offenlegung vornehmen, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei vor der Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) unverzüglich von dieser Verpflichtung in Kenntnis setzt und auf eigene Kosten in angemessener Weise bei den Bemühungen zur Vermeidung und Begrenzung der Offenlegung kooperiert. Auf angemessenes Ersuchen einer der Vertragsparteien gibt die andere Vertragspartei alle vertraulichen Informationen der ersuchenden Vertragspartei entweder zurück, löscht oder vernichtet sie und bescheinigt dies.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet keine der Vertragsparteien für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Geschäftseinbußen oder Einnahmeverluste, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Die Gesamthaftung jeder Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei für alle Ansprüche, einschließlich Entschädigungsverpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Billigkeitsrecht oder einem anderen Rechtsgrund, übersteigt nicht die Gebühren, die der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum, an dem der Klagegrund entstanden ist, gezahlt hat. Die in diesem Abschnitt dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Fehlverhaltens oder direkter Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen einen der Abschnitte Zahlungsgebühren, Vertraulichkeit und Rechte und Nutzungsbeschränkungen der Software ergeben, sowie für alle anderen Ausnahmen, die nach geltendem Recht erforderlich sind.
Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass die Software und die Dokumentation, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, nach bestem Wissen und Gewissen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Im Falle eines berechtigten Anspruchs, einer Klage oder eines Verfahrens gegen den Lizenznehmer, das sich aus der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Software oder die Dokumentation ergibt, wird das Unternehmen auf eigene Kosten einen solchen Anspruch, eine solche Klage oder ein solches Verfahren abwehren oder beilegen und den Lizenznehmer von jeglichen tatsächlichen Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die ihm in diesem Zusammenhang zugesprochen werden, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt, der Lizenznehmer benachrichtigt das Unternehmen unverzüglich schriftlich, leistet angemessene Unterstützung bei der Verteidigung und überlässt dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich. Unterbleibt die unverzügliche Benachrichtigung, so ist das Unternehmen von seinen Freistellungsverpflichtungen befreit, soweit dies die Fähigkeit des Unternehmens zur Abwehr des Anspruchs beeinträchtigt.
Diese Freistellung gilt nicht für Ansprüche, die sich aus Änderungen an der Software, aus Kombinationen der Software mit anderen Produkten, Software, Hardware, Daten oder Dienstleistungen, die nicht vom Unternehmen bereitgestellt wurden, aus dem Versäumnis des Lizenznehmers, vom Unternehmen bereitgestellte Updates oder Patches zu implementieren, aus dem Versäumnis des Lizenznehmers, die Anweisungen in der Software und/oder der Dokumentation zu befolgen, oder aus der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer über den in diesem Vertrag genehmigten Umfang hinaus ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unsachgemäße, unbefugte oder rechtswidrige Nutzung. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Schäden, Unterlassungsansprüche, Forderungen, Urteile, Haftungen, Bußgelder, Kosten, Ausgaben, Strafen oder Verluste, die sich aus Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben, die sich aus einer Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrages durch den Lizenznehmer ergeben. Diese Entschädigungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.
Keine der Vertragsparteien darf dieses Abkommen oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei, die nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf, an einen Dritten abtreten. Im Falle einer Abtretung ist diese Vereinbarung für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich. Ungeachtet des Vorstehenden ist es jeder Vertragspartei gestattet, ohne Zustimmung oder Ankündigung Verpflichtungen an ein verbundenes Unternehmen oder im Falle des Verkaufs aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte, einer Fusion, eines Erwerbs, einer Unternehmensumstrukturierung, eines Kontrollwechsels oder einer anderen ähnlichen Transaktion, an der die betreffende Vertragspartei beteiligt ist, abzutreten (unabhängig davon, ob die betreffende Vertragspartei das überlebende Unternehmen ist oder nicht).
Sollte eine der hierin enthaltenen Klauseln oder Bestimmungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bestimmungen.
Der Status der Parteien ist der eines unabhängigen Unternehmers und nicht der eines Angestellten oder Beauftragten der jeweils anderen Partei. Jede Partei ist ein unabhängiges Unternehmen und für ihre eigenen Kosten und Ausgaben verantwortlich, einschließlich derjenigen, die sich auf die Einkommenssteuer auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Arbeitslosensteuer und die Arbeitnehmerentschädigung sowie die Haftpflichtversicherung beziehen, und einschließlich der Einreichung aller Erklärungen und Berichte und der Zahlung aller Veranlagungen, Steuern und anderer Beträge, die für ihr Unternehmen erforderlich sind.
Der Verzicht einer der Vertragsparteien auf die Durchsetzung von Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens zu einem bestimmten Zeitpunkt beeinträchtigt oder beschränkt in keiner Weise das Recht der betreffenden Vertragspartei, die strikte Einhaltung aller Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens durchzusetzen und zu erzwingen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht des Bundesstaates Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Berücksichtigung von Gesetzeskonflikten und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor dem Gericht des Bundesstaates Delaware verhandelt und entschieden.
Beide Parteien können jederzeit ohne Einschränkung Verträge mit anderen Unternehmen abschließen, die ähnliche Dienstleistungen wie das Unternehmen für den Lizenznehmer erbringen.
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, ein schriftliches Zeugnis abzugeben, in dem die Vorteile und Auswirkungen der Verwendung der Software des Unternehmens detailliert beschrieben werden, und räumt dem Unternehmen das Recht ein, den Namen, das Logo, die Marken und die Zeugnisse des Lizenznehmers in den Marketingkanälen des Unternehmens zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Website, soziale Medien und Marketingmaterialien. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen Inhalte erstellen und verbreiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwendungsfälle, Blogs oder andere Werbematerialien, die die Anwendung der Software des Unternehmens durch den Lizenznehmer demonstrieren. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Erstellung und Verbreitung von Marketingmaterial die Markenrichtlinien der jeweils anderen Partei einzuhalten.
Dieses Abkommen beendet und ersetzt alle früheren Absprachen oder Vereinbarungen über den Gegenstand dieses Abkommens. Dieses Abkommen kann nur durch ein weiteres, von beiden Vertragsparteien ordnungsgemäß unterzeichnetes Schreiben geändert werden.