Dieser Studentensoftware-Lizenzvertrag (der "Vertrag") wird von und zwischen Ultralytics Inc. (das "Unternehmen"), einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Hauptsitz in 5001 Judicial Way, Frederick, MD 21703, Vereinigte Staaten, und der Person, die die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert (der "Lizenznehmer"), geschlossen. Jede Partei kann einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden. Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer entweder (i) diese Bedingungen akzeptiert oder (ii) eine Bestellung einreicht, je nachdem, was zuerst eintritt (das "Datum des Inkrafttretens").
Wie in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die folgenden spezifischen Bedeutungen:
Alle öffentlichen Softwareprodukte werden in der Ultralytics GitHub Organization unter https://github.com/ultralytics/ gepflegt . Die gesamte Software, die in diesem Vertrag enthalten ist, sowie die gesamte Dokumentation, die mit der genannten Software geliefert wird, wird im Ist-Zustand bereitgestellt.
DasUnternehmen gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz während der Lizenzdauer, die Software ausschließlich für akademische Zwecke zu nutzen, begrenzt auf Forschungsprojekte von Studenten, Diplomarbeiten, Dissertationen, Lehrvorführungen und damit verbundene nicht kommerzielle Aktivitäten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen und Modelle zu schulen, die die Software für Ausbildungszwecke verwenden. Der Lizenznehmer ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den von ihm vorgenommenen Softwareänderungen und an allen Modellen, die er mit der geänderten oder nicht geänderten Software trainiert. Ultralytics hat keine Rechte an solchen vom Lizenznehmer ausgebildeten Modellen oder Softwareänderungen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Präsentationen oder öffentlichen Vorführungen, in denen die Software oder mit der Software ausgebildete Modelle verwendet werden, Ultralytics und die Software in angemessener Weise zu erwähnen. Dabei ist auf die offizielle Dokumentation von Ultralytics hinzuweisen.
DemLizenznehmer ist es strengstens untersagt, die Software für kommerzielle, produktive oder interne betriebliche Zwecke zu verwenden. Die Software wird ausschließlich für akademische und pädagogische Zwecke, wie in dieser Vereinbarung definiert, zur Verfügung gestellt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, ist es dem Lizenznehmer untersagt, und er darf es auch Dritten nicht gestatten,: (1) die Software für kommerzielle Einsätze, Produktionsumgebungen, zur Erzielung von Einnahmen, zur Kostenreduzierung oder für irgendeine Form der betrieblichen Nutzung zu verwenden, sei es zum Nutzen des Lizenznehmers oder eines Dritten; (2) die Lizenz oder Teile davon an Dritte unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen, unabhängig davon, ob dies zu kommerziellen Zwecken geschieht oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einzelpersonen, Forscher, Unternehmen, Organisationen, akademische Einrichtungen, Universitäten, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen; und (3) Eigentumsvermerke, Urheberrechtserklärungen, Lizenzbedingungen oder andere in der Software oder der begleitenden Dokumentation enthaltene Zuordnungen zu verändern, zu verdecken oder zu entfernen.
Als Gegenleistung für die von der Gesellschaft im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz erklärt sich der Lizenznehmer bereit, der Gesellschaft die Jahresgebühr zuzüglich aller anfallenden Steuern für die im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellte Software zu zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Annahme der vorliegenden Bedingungen fällig. Auf alle überfälligen Beträge wird eine Säumnisgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat erhoben. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Jahresgebühr jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung, sei es durch den Lizenznehmer oder das Unternehmen, werden keine Rückerstattungen gewährt, unabhängig vom Zeitpunkt, Grund oder davon, ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen dem Lizenznehmer die nachfolgende Jahresgebühr in Rechnung stellen kann, wenn die Nichtverlängerung oder Kündigung nicht rechtzeitig vor dem entsprechenden Verlängerungsdatum mitgeteilt wird, und dass diese Gebühr in Übereinstimmung mit diesem Vertrag fällig und zahlbar ist.
DieserVertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens für einen Zeitraum von einem (1) Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr (die erste Laufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten werden zusammen als "Lizenzlaufzeit" bezeichnet) und wird mit der Jahresgebühr belastet, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem Ende der laufenden Lizenzlaufzeit schriftlich mit, dass sie den Vertrag nicht verlängert. Das Kreditkartenkonto des Lizenznehmers (oder ein anderes Zahlungskonto) wird ohne weitere Genehmigung des Lizenznehmers belastet, sofern keine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung vorliegt.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag endet diese Studentenlizenz automatisch mit dem frühesten Eintreten eines der folgenden Ereignisse: (a) Abschluss des akademischen Forschungsprojekts, der Diplomarbeit, der Dissertation oder eines anderen akademischen Ziels des Lizenznehmers, für das die Software ursprünglich lizenziert wurde; (b) Abschluss, Exmatrikulation oder sonstige Beendigung der Einschreibung des Lizenznehmers im akademischen Programm an der Einrichtung, mit der er zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Lizenz verbunden war; (c) Kündigung durch eine der beiden Parteien durch schriftliche Mitteilung an die andere; (d) Kündigung des zugehörigen Zahlungsabonnements über Stripe oder Nichtaufrechterhaltung eines aktiven Abonnements, was als Kündigung dieser Lizenz gilt; (e) Kündigung durch das Unternehmen nach eigenem Ermessen, mit oder ohne Grund; oder (f) wesentliche Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, ohne dass eine Rückerstattung erforderlich ist. Das Unternehmen kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, wenn der Lizenznehmer eine der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages muss der Lizenznehmer sofort jegliche Nutzung der Software einstellen, einschließlich aller Forschungsprojekte oder Prototypen, die während der Lizenzdauer entwickelt wurden. Die weitere Nutzung der Software ist nur gestattet, wenn der Lizenznehmer (a) die AGPL-3.0-Lizenz (oder eine andere zu diesem Zeitpunkt gültige Open-Source-Lizenz) einhält oder (b) eine gültige kommerzielle oder Forschungs- und Entwicklungslizenz von der Gesellschaft erhält. Die fortgesetzte Nutzung der Software über die Lizenzdauer hinaus, gleich zu welchem Zweck, ist strengstens untersagt, es sei denn, sie ist durch eine separate Open-Source-, kommerzielle oder Forschungs- und Entwicklungslizenzvereinbarung mit dem Unternehmen abgedeckt. Der Lizenznehmer darf Kopien solcher Forschungsprojekte oder Prototypen ausschließlich zu Archivierungszwecken aufbewahren, vorausgesetzt, sie werden nicht für kommerzielle, betriebliche oder Produktionszwecke verwendet. Alle während der Lizenzdauer intern entwickelten Wissens- oder Schulungsmaterialien, die Erkenntnisse aus der Nutzung der Software enthalten, dürfen vom Lizenznehmer ausschließlich für interne Bildungszwecke aufbewahrt und genutzt werden, ohne dass er das Recht hat, die Software in irgendeiner Weise zu verändern, zu vertreiben oder zu nutzen. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung kann der Lizenznehmer zu einer anderen Lizenz übergehen, vorbehaltlich der Zustimmung des Unternehmens und der geltenden Lizenzbedingungen.
Das Eigentum an der Software und der Dokumentation, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und anderer Schutzrechte, liegt und verbleibt im ausschließlichen Eigentum des Unternehmens. Der Lizenznehmer behält das Eigentum an allen kundenspezifischen Versionen oder Modifikationen der Software, die vom Lizenznehmer vorgenommen wurden, sowie an allen kundenspezifisch trainierten Modellen, die vom Lizenznehmer unter Verwendung der Software erstellt wurden. Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Es gibt keine stillschweigenden Rechte.
Die Parteien vereinbaren, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit mindestens angemessener Sorgfalt zu schützen und die Offenlegung vertraulicher Informationen zu vermeiden. Soweit eine Partei gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird die offenlegende Partei diese Offenlegung vornehmen, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei unverzüglich über diese Anforderung vor der Offenlegung benachrichtigt (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und im Rahmen des Zumutbaren auf eigene Kosten bei den Bemühungen zur Vermeidung und Begrenzung der Offenlegung zusammenarbeitet. Auf begründete Anfrage einer Partei wird die andere Partei alle vertraulichen Informationen der anfragenden Partei entweder zurückgeben, löschen oder vernichten und dies bestätigen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen dem Lizenznehmer gegenüber nicht für indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden, Strafe einschließende oder exemplarische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung oder Einnahmeverluste, die sich aus diesem Vertrag oder der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software oder der Dokumentation ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Lizenznehmer für alle Ansprüche, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung, Billigkeitsrecht oder anderweitig, die gesamten Gebühren, die der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags in den zwölf (12) Monaten vor dem Anspruch gezahlt hat. Diese Beschränkungen gelten ungeachtet des Versagens des wesentlichen Zwecks eines Rechtsmittels. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen wird dem Unternehmen durch diesen Vertrag keine Haftung auferlegt für: (a) Ansprüche Dritter, die sich aus der Verwendung der Software oder der Dokumentation durch den Lizenznehmer ergeben; (b) die Leistung, den Betrieb oder das Ergebnis von Modellen, die vom Lizenznehmer geschult oder eingesetzt wurden; oder (c) Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer ergeben. Alle ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Garantien, Bedingungen und Zusicherungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Genauigkeit oder die Nichtverletzung von Rechten Dritter, werden im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Unternehmen, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Lizenzgeber zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Verluste, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich ergeben aus oder in Verbindung stehen mit: (a) der Nutzung oder dem Missbrauch der Software oder der Dokumentation durch den Lizenznehmer; (b) jeglicher Verletzung dieses Vertrages durch den Lizenznehmer; (c) jeglicher Verletzung geltenden Rechts oder von Rechten Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte); oder (d) jeglicher Inhalte, Modelle oder Ergebnisse, die vom Lizenznehmer unter Verwendung der Software entwickelt, trainiert oder veröffentlicht wurden. Die Firma hat das Recht, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jede Angelegenheit zu übernehmen, die der Entschädigung durch den Lizenznehmer unterliegt, und der Lizenznehmer erklärt sich bereit, bei der Verteidigung vollständig zu kooperieren. Das Unternehmen gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung von Modellen, die mit der Software ausgebildet wurden, und das Unternehmen haftet nicht für Folgen, die sich aus der Verwendung solcher Modelle ergeben. Dieser Abschnitt gilt auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.
Keine derVertragsparteien darf dieses Abkommen oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, an einen Dritten abtreten. Im Falle einer Abtretung ist diese Vereinbarung bindend. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne Zustimmung oder Benachrichtigungspflicht an ein verbundenes Unternehmen abzutreten, oder im Falle des Verkaufs aller oder wesentlicher Teile seiner Vermögenswerte, einer Fusion, eines Erwerbs, einer Unternehmensumstrukturierung, eines Kontrollwechsels oder anderer ähnlicher Transaktionen, an denen das Unternehmen beteiligt ist (unabhängig davon, ob das Unternehmen das überlebende Unternehmen ist oder nicht).
Sollteeine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
DerStatus der Parteien ist der eines unabhängigen Unternehmers und nicht der eines Angestellten oder Vertreters der anderen Partei. Jede Partei ist ein unabhängiges Unternehmen und für ihre eigenen Kosten und Ausgaben verantwortlich, einschließlich derjenigen, die sich auf die Einkommenssteuer auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Arbeitslosensteuer und die Arbeitnehmerentschädigung sowie die Haftpflichtversicherung beziehen, und einschließlich der Einreichung aller Erklärungen und Berichte und der Zahlung aller Veranlagungen, Steuern und anderer Beträge, die für ihr Unternehmen erforderlich sind.
DerVerzicht einer der Vertragsparteien auf die Durchsetzung einer der Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens zu einem bestimmten Zeitpunkt beeinträchtigt in keiner Weise das Recht der betreffenden Vertragspartei, die strikte Einhaltung aller Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens durchzusetzen und zu erzwingen.
Dieser Vertrag unterliegt den materiellen Gesetzen des Staates Delaware in den Vereinigten Staaten, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, und ist nach diesen auszulegen, und alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich vor dem einzelstaatlichen Gericht in Delaware zu verhandeln und zu entscheiden.
Beide Parteien können jederzeitohne Einschränkung Verträge mit anderen Unternehmen abschließen, die ähnliche Dienstleistungen wie das Unternehmen für den Lizenznehmer erbringen.
Der Lizenznehmer kann nach eigenem Ermessen und auf angemessene Aufforderung durch das Unternehmen Feedback, Zeugnisse oder kurze schriftliche Erklärungen abgeben, in denen er seine akademische Nutzung der Software und die daraus resultierenden Vorteile beschreibt. In diesem Fall erteilt der Lizenznehmer dem Unternehmen die Erlaubnis, seinen Namen, sein Feedback, seine Zeugnisse und seine schriftlichen Erklärungen für Bildungs-, Informations-, Werbe- und kommerzielle Zwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Website des Unternehmens, Blogs, Fallstudien, Marketingmaterialien, soziale Medien, akademische Präsentationen und damit verbundene Mitteilungen. Die Parteien können auch freiwillig an gemeinsam verfassten Inhalten zusammenarbeiten, z. B. an Blogbeiträgen, Fallstudien oder akademischen Abhandlungen, die die Arbeit des Lizenznehmers hervorheben. Alle Rückmeldungen, Vorschläge, Änderungen oder Beiträge des Lizenznehmers unterliegen dem Ultralytics Individual Contributor License Agreement (verfügbar unter: https://docs.ultralytics.com/help/CLA/). Dies gilt unter anderem für Code-Änderungen, Dokumentationsverbesserungen, Fehlerberichte, Funktionsvorschläge und sonstiges geistiges Eigentum, das mit dem Unternehmen geteilt wird. Der Lizenznehmer verzichtet auf alle moralischen Rechte an Änderungen der Software in demselben Umfang, wie er in der Ultralytics CLA festgelegt ist.
Um die Integrität dieser Studentenlizenz aufrechtzuerhalten und die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu gewährleisten, behält sich das Unternehmen das Recht vor, jederzeit während der Lizenzlaufzeit einen angemessenen Nachweis über die aktuelle Immatrikulation des Lizenznehmers an einer anerkannten Bildungseinrichtung zu verlangen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem ein gültiger Studentenausweis, ein Nachweis der aktuellen Kurseinschreibung oder eine von der Einrichtung ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung sein. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die angeforderten Unterlagen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Aufforderung durch das Unternehmen vorzulegen, und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung alle sechs (6) Monate. Wird innerhalb dieser Frist kein zufriedenstellender Nachweis erbracht oder wird der Nachweis erbracht, dass der Lizenznehmer nicht mehr für eine Studentenlizenz in Frage kommt, kann dies nach alleinigem Ermessen des Unternehmens zur sofortigen Beendigung dieses Vertrags führen.
DieseVereinbarung beendet und ersetzt alle früheren Absprachen oder Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages jederzeit nach eigenem Ermessen zu modifizieren, zu aktualisieren oder zu ändern. Das Unternehmen informiert den Lizenznehmer mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich über alle wesentlichen Änderungen per E-Mail an die bei der Registrierung oder über die Software-Schnittstelle angegebene Adresse. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen stellt die Zustimmung des Lizenznehmers zu den überarbeiteten Bedingungen dar. Wenn der Lizenznehmer den geänderten Bedingungen nicht zustimmt, besteht sein einziges Rechtsmittel darin, diesen Vertrag gemäß Abschnitt 5 zu kündigen.