Diese Forschungs- und Entwicklungslizenzbedingungen („F&E-Lizenzbedingungen“) regeln die Nutzung der Ultralytics im Rahmen eines F&E-Lizenzplans, wie in dem entsprechenden Bestellformular, auf der Checkout-Seite, der Abonnementseite oder einem anderen Bestelldokument („Bestellformular“) angegeben.
Durch den Kauf, den Zugriff oder die Nutzung der Software im Rahmen eines F&E-Lizenzplans erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Für die Zwecke dieser Bedingungen:
„Software“ bezeichnet das gesamte Ultralytics YOLO , einschließlich aktueller und zukünftiger YOLO , die während der Lizenzlaufzeit veröffentlicht werden, proprietärer Modelle, die direkt von Ultralytics bereitgestellt werden, vortrainierter Modelle, Begleitdokumentation und aller nachfolgenden Änderungen, Aktualisierungen, Verbesserungen, hinzugefügten Funktionen, Fehlerbehebungen oder Wartungsversionen.
„Dokumentation“ bezeichnet die von Ultralytics bereitgestellte technische Dokumentation und Benutzerdokumentation.
„Modelle“ bezeichnet YOLO , die von Ultralytics bereitgestellt werden, Ultralytics Modelle, die vom Kunden mithilfe der Software trainiert oder entwickelt wurden.
„Dienstleistungen“ bezeichnet Software-Updates und Support, die gemäß diesen Bedingungen bereitgestellt werden.
„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Abonnementzeitraum.
„F&E-Nutzung“ bezeichnet interne Forschungs-, Versuchs-, Bewertungs- und Proof-of-Concept-Aktivitäten.
„Kommerzielle Nutzung“ bezeichnet jede Nutzung zu Produktions-, Betriebs-, Umsatzgenerierungs-, Umsatzförderungs-, Kostensenkungs- oder Kundenzwecken.
Vorbehaltlich der Zahlung der im Bestellformular festgelegten Gebühr gewährt Ultralytics dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke während der Lizenzlaufzeit.
Es werden keine Rechte zur kommerziellen Nutzung gewährt.
Diese Lizenz ist auf eine einzige juristische Person beschränkt, die im Bestellformular angegeben ist, und erstreckt sich nicht auf verbundene Unternehmen, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
Der Kunde darf:
Die Nutzung kann sich auf mehrere interne Forschungsinitiativen erstrecken, sofern alle streng nichtkommerziell und nicht operativ bleiben.
Der Kunde darf nicht und darf Dritten nicht gestatten:
Die Verwendung über den Bereich Forschung und Entwicklung hinaus stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird die gesamte Software „wie besehen“ bereitgestellt.
Während der Lizenzlaufzeit:
Service Level Agreements oder Beratungsleistungen erfordern separate Vereinbarungen.
Ultralytics alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und Dokumentation.
Der Kunde behält das Eigentum an:
Ultralytics keinen Ultralytics Eigentumsrechte an vom Kunden trainierten Modellen.
Es werden keine stillschweigenden Rechte gewährt.
Die Vereinbarung bleibt für die im Bestellformular angegebene Lizenzdauer gültig.
Wenn der Kunde die Nutzung über die Lizenzdauer hinaus für kommerzielle Zwecke fortsetzen möchte, muss eine kommerzielle Lizenz ausgehandelt werden.
Ultralytics den Vertrag wegen Vertragsverletzung, einschließlich der Verletzung des Forschungs- und Entwicklungsumfangs, unter Einhaltung einer 30-tägigen Nachbesserungsfrist kündigen.
Bei Beendigung:
Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit angemessener Sorgfalt und gibt diese Informationen nicht weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Verlangen sind vertrauliche Informationen zurückzugeben oder zu vernichten.
Soweit gesetzlich zulässig:
Diese Einschränkung gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Zahlungsverpflichtungen, Verstöße gegen die Vertraulichkeit oder die unbefugte Nutzung der Software.
Ultralytics , dass die Software nach seinem Kenntnisstand keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter direkt verletzt.
Ultralytics den Kunden gegen berechtigte Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums verteidigen und schadlos halten, sofern eine unverzügliche Benachrichtigung und Zusammenarbeit erfolgt.
Diese Entschädigung gilt nicht für Modifikationen, Kombinationen, unbefugte Nutzung oder Verstöße gegen den Geltungsbereich.
Der Kunde stellt Ultralytics Verstößen gegen diese Bedingungen frei.
Keine der Parteien darf diese Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung abtreten, außer im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder einem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte.
Unwirksame Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner.
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht dar.
Es gilt das Recht des Bundesstaates Delaware. Streitigkeiten werden vor den Gerichten des Bundesstaates Delaware beigelegt.
Ultralytics ähnliche Dienstleistungen für andere Unternehmen erbringen.
Der Kunde verpflichtet sich, eine schriftliche Referenz auszustellen und gewährt Ultralytics Recht, den Namen und das Logo des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden, vorbehaltlich der Markenrichtlinien.
Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem geltenden Bestellformular die gesamte Vereinbarung und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen.