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Rechtliches

Forschungs- und Entwicklungslizenzbedingungen für die Nutzung in einem einzelnen Projekt

Die Forschungs- und Entwicklungslizenzbedingungen von Ultralytics für definierte Projekte regeln die Nutzung zu Forschungszwecken, den Lizenzumfang, Einschränkungen und Pflichten für YOLO-Software.

Diese Lizenzbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte („Bedingungen“) regeln die Nutzung der Ultralytics-Software durch den Kunden im Rahmen eines R&D-Projektlizenzplans, wie im jeweils geltenden Bestellformular, auf der Checkout-Seite, Abonnementseite oder in einem anderen Bestelldokument (das „Bestellformular“) angegeben.

Mit dem Kauf, dem Zugriff auf oder der Nutzung der Software im Rahmen eines R&D-Projektlizenzplans erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Definitionen#

Für die Zwecke dieser Bedingungen gilt:

„Software“ bezeichnet das vollständige Quellcode-Portfolio von Ultralytics für YOLO, einschließlich aktueller Versionen (wie YOLOv5, YOLOv8 und YOLO11), aller während der Lizenzlaufzeit veröffentlichten zukünftigen Versionen, proprietärer Modelle, die direkt von Ultralytics bereitgestellt werden, vortrainierter Modelle, zugehöriger Dokumentation sowie aller Updates, Verbesserungen, zusätzlichen Funktionen, Fehlerbehebungen und Wartungsversionen.

„Dokumentation“ bezeichnet die von Ultralytics bereitgestellte technische Dokumentation und Benutzerdokumentation.

„Modelle“ bezeichnet die von Ultralytics bereitgestellten YOLO-Modelle sowie alle Modelle, die der Kunde während der Lizenzlaufzeit mit der Software trainiert oder entwickelt.

„Definiertes Projekt“ bezeichnet die im jeweils geltenden Bestellformular beschriebene konkrete Forschungsinitiative einschließlich ihres Ziels, ihres funktionalen Umfangs und ihres technischen Anwendungsbereichs.

„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Abonnementzeitraum.

„R&D-Nutzung“ bezeichnet interne Forschungs-, Experimentier-, Evaluierungs- und Proof-of-Concept-Aktivitäten, die ausschließlich im Rahmen des Definierten Projekts durchgeführt werden.

„Produktionsumgebung“ bezeichnet jedes Live-, Betriebs-, kundenorientierte oder umsatzunterstützende System.

„Kommerzielle Nutzung“ bezeichnet jede Nutzung, die:

  • Umsatz generiert;
  • umsatzgenerierende Aktivitäten unterstützt;
  • Betriebskosten senkt;
  • interne Geschäftsabläufe unterstützt;
  • in Live-Systeme integriert ist;
  • oder im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen verwendet wird, die Dritten angeboten werden.

2. Maßgeblichkeit des Bestellformulars#

Das Bestellformular legt Folgendes fest:

  • die Einstufung dieser Lizenz als R&D-Projektlizenz;
  • die Beschreibung des Definierten Projekts;
  • die Lizenzlaufzeit;
  • die geltenden Gebühren.

Das Bestellformular darf die in diesen Bedingungen festgelegten Beschränkungen der nicht kommerziellen Nutzung weder erweitern noch außer Kraft setzen.

Die Nutzung der Software außerhalb des Definierten Projekts ist strengstens untersagt.

3. Lizenzeinräumung#

Vorbehaltlich der Zahlung der geltenden Gebühr und der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt Ultralytics dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation ausschließlich innerhalb des Definierten Projekts für R&D-Nutzung während der Lizenzlaufzeit.

Es werden keine Rechte zur Kommerziellen Nutzung eingeräumt.

Diese Lizenz gilt ausschließlich für die im Bestellformular bezeichnete juristische Person und erstreckt sich nicht auf verbundene Unternehmen, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

4. Strenge Umfangsbeschränkung#

Der Kunde darf weder selbst noch Dritten gestatten:

  • die Software für ein anderes Projekt als das Definierte Projekt zu verwenden;
  • das Definierte Projekt über das beschriebene Ziel hinaus zu erweitern;
  • trainierte Modelle außerhalb des Definierten Projekts wiederzuverwenden;
  • Ergebnisse in einer Produktionsumgebung einzusetzen;
  • Ergebnisse in Betriebssysteme zu integrieren;
  • Ergebnisse aus der Software zu kommerzialisieren;
  • Rechte an der Software unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen oder zu übertragen;
  • proprietäre Hinweise zu entfernen.

Tests in Live-Umgebungen gelten auch dann als Produktionseinsatz, wenn sie nur vorübergehend erfolgen.

Eine wesentliche Erweiterung des Definierten Projekts erfordert den Erwerb einer neuen R&D-Projektlizenz oder einer kommerziellen Lizenz.

Eine nicht genehmigte Erweiterung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

5. Software-Updates und Support#

Während der Lizenzlaufzeit gilt:

  • Der Kunde erhält Zugriff auf Software-Updates;
  • Basis-Support wird bereitgestellt;
  • Nach gegenseitiger Vereinbarung kann jährlich ein Update-Termin stattfinden.

Service-Level-Vereinbarungen und Beratungsleistungen erfordern separate schriftliche Vereinbarungen.

Die gesamte Software wird „wie besehen“ bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

6. Eigentum#

Ultralytics behält sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Beteiligungen an der Software und Dokumentation einschließlich aller Rechte des geistigen Eigentums.

Der Kunde behält das Eigentum an:

  • innerhalb des Definierten Projekts erstellten Änderungen;
  • innerhalb des Definierten Projekts trainierten Modellen.

Ultralytics erhebt keinen Eigentumsanspruch an vom Kunden trainierten Modellen.

Stillschweigende Rechte werden nicht eingeräumt.

Diese Lizenz gewährt kein Recht, vom Kunden trainierte Modelle zu kommerzialisieren oder einzusetzen.

7. Laufzeit und Beendigung#

Diese Bedingungen bleiben während der im Bestellformular angegebenen Lizenzlaufzeit wirksam.

Ultralytics kann diese Bedingungen wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung, einschließlich eines Verstoßes gegen Umfangsbeschränkungen, vorbehaltlich einer Frist von dreißig (30) Tagen zur Behebung kündigen.

Bei Ablauf oder Beendigung gilt:

  • Der Kunde muss jede Nutzung der Software einstellen;
  • laufende R&D-Aktivitäten müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen beendet werden;
  • Forschungsprototypen dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken aufbewahrt werden;
  • Die Nutzung in Produktion oder zu kommerziellen Zwecken darf nicht fortgesetzt werden.

Eine fortgesetzte Nutzung erfordert eine separate kommerzielle Lizenz.

8. Vertraulichkeit#

Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit mindestens angemessener Sorgfalt und legt diese Informationen nur offen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auf angemessene Anfrage sind vertrauliche Informationen zurückzugeben oder zu vernichten.

9. Haftungsbeschränkung#

Soweit nach dem geltenden Recht zulässig:

  • haftet keine Partei für mittelbare, zufällige, besondere oder Folgeschäden sowie Strafschadensersatz;
  • ist die gesamte kumulierte Haftung jeder Partei auf die Gebühren beschränkt, die im Rahmen dieser R&D-Projektlizenz während der zwölf (12) Monate vor der Geltendmachung des Anspruchs gezahlt wurden.

Diese Beschränkung gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Zahlungsverpflichtungen, Verletzungen der Vertraulichkeit oder die unbefugte Nutzung der Software.

10. Freistellung#

Ultralytics sichert nach bestem Wissen und Gewissen zu und gewährleistet, dass die Software und Dokumentation keine Rechte des geistigen Eigentums Dritter unmittelbar verletzen.

Ultralytics wird den Kunden gegen berechtigte Ansprüche wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums verteidigen und ihn davon freistellen, vorbehaltlich einer unverzüglichen schriftlichen Mitteilung, angemessener Mitwirkung und der Kontrolle der Verteidigung.

Diese Freistellung gilt nicht für Ansprüche, die entstehen aus:

  • Änderungen des Kunden;
  • Kombinationen mit Systemen Dritter;
  • dem Versäumnis, Updates zu implementieren;
  • einer Nutzung außerhalb des Definierten Projekts;
  • einer unbefugten oder rechtswidrigen Nutzung.

Der Kunde stellt Ultralytics von Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden entstehen, und hält Ultralytics diesbezüglich schadlos.

11. Abtretung#

Keine Partei darf diese Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten, außer im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung des Unternehmens oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte.

Diese Bedingungen sind für zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend.

12. Salvatorische Klausel#

Sollte eine Bestimmung für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

13. Selbstständige Vertragspartner#

Die Parteien sind selbstständige Vertragspartner. Keine Bestimmung hierin begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis.

14. Verzicht#

Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf deren künftige Durchsetzung dar.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand#

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaats Delaware.

Alle Streitigkeiten sind ausschließlich vor den in Delaware ansässigen staatlichen Gerichten auszutragen.

16. Keine Beschränkung der Geschäftstätigkeit#

Ultralytics darf anderen Unternehmen ohne Einschränkung ähnliche Lizenzen oder Dienstleistungen anbieten.

17. Gemeinsames Marketing#

Der Kunde verpflichtet sich, einen schriftlichen Erfahrungsbericht über die Vorteile der Nutzung der Software bereitzustellen, und gewährt Ultralytics das Recht, den Namen, das Logo und die Marken des Kunden zu Marketingzwecken zu verwenden, vorbehaltlich der Markenrichtlinien.

18. Vollständige Vereinbarung#

Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem anwendbaren Bestellformular die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.