Version 3, 19. November 2007
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Die GNU Affero General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken, die speziell dafür entwickelt wurde, die Zusammenarbeit mit der Community im Falle von Netzwerkserversoftware sicherzustellen.
Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen unsere General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern – um sicherzustellen, dass es für alle seine Benutzer freie Software bleibt.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Gebühren zu erheben, wenn Sie dies wünschen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn erhalten können, wenn Sie ihn wünschen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Entwickler, die unsere General Public Licenses verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie beanspruchen das Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Ein weiterer Vorteil der Verteidigung der Freiheit aller Benutzer besteht darin, dass Verbesserungen, die in alternativen Versionen des Programms vorgenommen werden, falls sie weit verbreitet sind, anderen Entwicklern zur Verfügung stehen, um sie zu übernehmen. Viele Entwickler von freier Software werden durch die daraus resultierende Zusammenarbeit ermutigt und bestärkt. Im Falle von Software, die auf Netzwerkservern eingesetzt wird, kann dieses Ergebnis jedoch ausbleiben. Die GNU General Public License erlaubt es, eine modifizierte Version zu erstellen und die Öffentlichkeit auf einem Server darauf zugreifen zu lassen, ohne jemals den Quellcode für die Öffentlichkeit freizugeben.
Die GNU Affero General Public License wurde speziell entwickelt, um sicherzustellen, dass in solchen Fällen der modifizierte Quellcode der Community zur Verfügung gestellt wird. Sie verpflichtet den Betreiber eines Netzwerkservers, den Quellcode der dort laufenden, modifizierten Version den Benutzern dieses Servers zur Verfügung zu stellen. Daher ermöglicht die öffentliche Nutzung einer modifizierten Version auf einem öffentlich zugänglichen Server der Öffentlichkeit den Zugriff auf den Quellcode der modifizierten Version.
Eine ältere Lizenz, die Affero General Public License, veröffentlicht von Affero, wurde entwickelt, um ähnliche Ziele zu erreichen. Dies ist eine andere Lizenz, keine Version der Affero GPL, aber Affero hat eine neue Version der Affero GPL veröffentlicht, die eine Neulizenzierung unter dieser Lizenz erlaubt.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und die Modifizierung folgen.
„Diese Lizenz“ bezieht sich auf Version 3 der GNU Affero General Public License.
„Copyright“ bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie z. B. Halbleitermasken.
„Das Programm“ bezieht sich auf jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ angesprochen. „Lizenznehmer“ und „Empfänger“ können Einzelpersonen oder Organisationen sein.
„Modifizieren“ eines Werks bedeutet, das Werk ganz oder teilweise so zu kopieren oder anzupassen, dass eine urheberrechtliche Genehmigung erforderlich ist, mit Ausnahme der Anfertigung einer exakten Kopie. Das resultierende Werk wird als „modifizierte Version“ des früheren Werks oder als ein Werk „basierend auf“ dem früheren Werk bezeichnet.
Ein „abgedecktes Werk“ bezeichnet entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
„Verbreiten“ eines Werks bedeutet, alles damit zu tun, was Sie ohne Erlaubnis direkt oder indirekt für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Modifizierung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst das Kopieren, die Verbreitung (mit oder ohne Modifizierung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.
„Übertragen“ eines Werks bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu empfangen. Die bloße Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „Angemessene rechtliche Hinweise“ in dem Umfang an, in dem sie eine komfortable und gut sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Urheberrechtshinweis anzeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gewährt werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie eine Kopie dieser Lizenz eingesehen werden kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerbefehlen oder -optionen, wie z. B. ein Menü, darstellt, erfüllt ein hervorgehobener Eintrag in der Liste dieses Kriterium.
Der „Quellcode“ für ein Werk bezeichnet die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. „Objektcode“ bezeichnet jede Nicht-Quellcode-Form eines Werks.
Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einer anerkannten Normungsorganisation definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.
Die „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks umfassen alles, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Verwendung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine „Hauptkomponente“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Hauptkomponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung verwendet wird.
Der „zugehörige Quellcode“ für ein Werk in Objektcodeform bezeichnet den gesamten Quellcode, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (für ein ausführbares Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich Skripten zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er umfasst jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks oder allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert bei der Durchführung dieser Aktivitäten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel umfasst der zugehörige Quellcode Schnittstellendefinitionsdateien, die mit Quelldateien für das Werk verbunden sind, und den Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch enge Datenkommunikation oder Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Der zugehörige Quellcode muss nichts enthalten, was Benutzer automatisch aus anderen Teilen des zugehörigen Quellcodes regenerieren können.
Der zugehörige Quellcode für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts am Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe aus der Ausführung eines abgedeckten Werks wird nur dann von dieser Lizenz abgedeckt, wenn die Ausgabe aufgrund ihres Inhalts ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte der fairen Nutzung oder eines anderen Äquivalents an, wie sie im Urheberrechtsgesetz vorgesehen sind.
Sie dürfen abgedeckte Werke erstellen, ausführen und verbreiten, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen abgedeckte Werke an andere übertragen, ausschließlich zu dem Zweck, dass diese ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zur Ausführung dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten die Bedingungen dieser Lizenz bei der Übertragung aller Materialien ein, über die Sie keine Urheberrechte kontrollieren. Diejenigen, die die abgedeckten Werke auf diese Weise für Sie erstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Leitung und Kontrolle und zu Bedingungen tun, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.
Die Übertragung unter anderen Umständen ist ausschließlich unter den unten genannten Bedingungen zulässig. Unterlizenzen sind nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht sie unnötig.
Kein abgedecktes Werk darf als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme im Sinne eines anwendbaren Gesetzes betrachtet werden, das Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder ähnlicher Gesetze erfüllt, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken.
Wenn Sie ein abgedecktes Werk weitergeben, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das abgedeckte Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifizierung des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer oder der Rechte Dritter gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken, um die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten.
Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, in jedem Medium weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie auffällig und angemessen einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk; Sie belassen alle Hinweise darauf, dass diese Lizenz und alle nicht-erlaubnispflichtigen Bedingungen, die gemäß Abschnitt 7 hinzugefügt wurden, auf den Code Anwendung finden; Sie belassen alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung; und Sie geben allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.
Sie dürfen für jede von Ihnen weitergegebene Kopie einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie dürfen Support oder Garantieschutz gegen Gebühr anbieten.
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, um es aus dem Programm zu erstellen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle folgenden Bedingungen:
Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die von Natur aus keine Erweiterungen des abgedeckten Werks darstellen und die nicht so mit ihm kombiniert werden, dass sie ein größeres Programm bilden, in oder auf einem Datenträger oder Vertriebsmedium, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und ihr resultierendes Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.
Sie dürfen ein abgedecktes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 weitergeben, vorausgesetzt, Sie geben auch den maschinenlesbaren zugehörigen Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz auf eine der folgenden Arten weiter:
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek vom zugehörigen Quellcode ausgeschlossen ist, muss nicht in die Weitergabe des Objektcodewerks einbezogen werden.
Ein "Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. jede körperliche bewegliche Sache, die normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung bestimmt oder verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifel zugunsten der Abdeckung auszuräumen. Für ein bestimmtes Produkt, das von einem bestimmten Benutzer empfangen wird, bezieht sich "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des jeweiligen Benutzers oder von der Art und Weise, wie der jeweilige Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwartet wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob das Produkt erhebliche kommerzielle, industrielle oder nicht-konsumbezogene Verwendungen hat, es sei denn, solche Verwendungen stellen die einzige signifikante Nutzungsart des Produkts dar.
"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines abgedeckten Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines zugehörigen Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass das fortgesetzte Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall allein deshalb verhindert oder beeinträchtigt wird, weil eine Modifizierung vorgenommen wurde.
Wenn Sie ein Objektcodewerk unter diesem Abschnitt in, mit oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt weitergeben und die Weitergabe im Rahmen einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht auf Besitz und Nutzung des Benutzerprodukts auf unbestimmte Zeit oder für eine feste Laufzeit auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert wird), muss dem unter diesem Abschnitt weitergegebenen zugehörigen Quellcode die Installationsinformation beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit haben, modifizierten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wurde das Werk in ROM installiert).
Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, beinhaltet keine Anforderung, weiterhin Supportleistungen, Garantien oder Updates für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger modifiziert oder installiert wurde, oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde. Der Zugriff auf ein Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Modifizierung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinträchtigt oder gegen die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verstößt.
Die entsprechende(n) Quelle(n), die gemäß diesem Abschnitt übermittelt und bereitgestellt werden, sowie die Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und für das eine Implementierung in Form von Quellcode öffentlich verfügbar ist) und darf kein spezielles Passwort oder einen Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
„Zusätzliche Genehmigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen machen. Zusätzliche Genehmigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als wären sie in diese Lizenz aufgenommen worden, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Genehmigungen nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Genehmigungen.
Wenn Sie eine Kopie eines abgedeckten Werks weitergeben, können Sie nach Ihrer Wahl alle zusätzlichen Genehmigungen von dieser Kopie oder von einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Genehmigungen können so formuliert sein, dass sie in bestimmten Fällen, in denen Sie das Werk verändern, ihre eigene Entfernung erfordern.) Sie können zusätzliches Genehmigungen auf Material anbringen, das von Ihnen zu einem abgedeckten Werk hinzugefügt wurde und für das Sie eine entsprechende Urheberrechtsgenehmigung haben oder erteilen können.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz können Sie für Material, das Sie einem abgedeckten Werk hinzufügen, (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu autorisiert sind) die Bedingungen dieser Lizenz mit Bedingungen ergänzen, die:
Alle anderen nicht-genehmigenden zusätzlichen Bedingungen gelten als „weitere Einschränkungen“ im Sinne von Abschnitt 10. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, dass es dieser Lizenz zusammen mit einer Bedingung unterliegt, die eine weitere Einschränkung darstellt, können Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber eine erneute Lizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, können Sie einem abgedeckten Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, dass die weitere Einschränkung eine solche erneute Lizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.
Wenn Sie einem abgedeckten Werk Bedingungen gemäß diesem Abschnitt hinzufügen, müssen Sie in den relevanten Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die geltenden Bedingungen zu finden sind, anbringen.
Zusätzliche Bedingungen, ob genehmigend oder nicht-genehmigend, können in Form einer separat verfassten Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die obigen Anforderungen gelten in jedem Fall.
Sie dürfen ein abgedecktes Werk nur in der in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehenen Weise verbreiten oder verändern. Jeder anderweitige Versuch, es zu verbreiten oder zu verändern, ist nichtig und führt automatisch zur Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich aller Patentlizenzen, die gemäß dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).
Wenn Sie jedoch jede Verletzung dieser Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber wieder in Kraft gesetzt, und zwar (a) vorläufig, es sei denn und bis der Urheberrechtsinhaber Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig beendet, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Einstellung auf angemessene Weise über die Verletzung informiert.
Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wieder in Kraft gesetzt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise über die Verletzung informiert, dies das erste Mal ist, dass Sie eine Mitteilung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) von diesem Urheberrechtsinhaber erhalten haben, und Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beheben.
Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Auch die begleitende Verbreitung eines abgedeckten Werks, die ausschließlich als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie erfolgt, erfordert keine Akzeptanz. Nichts anderes als diese Lizenz gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, ein abgedecktes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein abgedecktes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit der Annahme dieser Lizenz einverstanden.
Jedes Mal, wenn Sie ein abgedecktes Werk weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine „Unternehmens-Transaktion“ ist eine Transaktion, die die Kontrolle über eine Organisation überträgt, oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer solchen, oder eine Organisation unterteilt oder Organisationen zusammenführt. Wenn die Verbreitung eines abgedeckten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch alle Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei hatte oder gemäß dem vorhergehenden Absatz hätte erteilen können, sowie das Recht auf Besitz des entsprechenden Quellcodes des Werks von dem Rechtsvorgänger, wenn der Rechtsvorgänger ihn besitzt oder mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann.
Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen für die Ausübung der Rechte auferlegen, die unter dieser Lizenz gewährt oder bestätigt werden. Sie dürfen beispielsweise keine Lizenzgebühr, Lizenzzahlung oder sonstige Gebühr für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keine Rechtsstreitigkeiten (einschließlich einer Widerklage oder Gegenforderung in einem Rechtsstreit) einleiten, in denen behauptet wird, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.
Ein „Beitragender“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz genehmigt. Das so lizenzierte Werk wird als „Beitragendenversion“ des Beitragenden bezeichnet.
Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Beitragenden sind alle Patentansprüche, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Beitragenden befinden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder zukünftig erworben werden, und die durch eine in dieser Lizenz erlaubte Art der Herstellung, Nutzung oder des Verkaufs seiner Beitragendenversion verletzt würden, jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifizierung der Beitragendenversion verletzt würden. Im Sinne dieser Definition umfasst „Kontrolle“ das Recht, Patentunterlizenzen in einer Weise zu gewähren, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.
Jeder Beitragende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Beitragenden, um den Inhalt seiner Beitragendenversion herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu modifizieren und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz“ jede ausdrückliche Vereinbarung oder Zusage, wie auch immer bezeichnet, ein Patent nicht durchzusetzen (wie z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder eine Verpflichtung, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu „gewähren“ bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Zusage zu treffen, ein Patent nicht gegen die Partei durchzusetzen.
Wenn Sie ein abgedecktes Werk übertragen und sich wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen, und der zugehörige Quellcode des Werks nicht für jedermann kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel zum Kopieren verfügbar ist, müssen Sie entweder (1) veranlassen, dass der zugehörige Quellcode so verfügbar ist, oder (2) veranlassen, dass Sie sich des Vorteils der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk entziehen, oder (3) auf eine Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt, veranlassen, dass die Patentlizenz auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentlich verlassen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass Sie ohne die Patentlizenz das abgedeckte Werk in einem Land übertragen oder die Nutzung des abgedeckten Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.
Wenn Sie im Rahmen einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein abgedecktes Werk übertragen oder durch die Veranlassung der Übertragung verbreiten und einer der Parteien, die das abgedeckte Werk erhalten, eine Patentlizenz gewähren, die sie zur Nutzung, Verbreitung, Modifizierung oder Übertragung einer bestimmten Kopie des abgedeckten Werks berechtigt, dann wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des abgedeckten Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie nicht den Umfang ihrer Deckung umfasst, die Ausübung eines oder mehrerer der Rechte, die unter dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, verbietet oder von der Nichtausübung dieser Rechte abhängig macht. Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der Software vertreibt, im Rahmen derer Sie Zahlungen an den Dritten leisten, die auf dem Umfang Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks basieren, und im Rahmen derer der Dritte einer der Parteien, die das abgedeckte Werk von Ihnen erhalten würden, eine diskriminierende Patentlizenz gewährt (a) im Zusammenhang mit Kopien des von Ihnen übertragenen abgedeckten Werks (oder Kopien, die von diesen Kopien erstellt wurden), oder (b) hauptsächlich für und im Zusammenhang mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das abgedeckte Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 gewährt.
Nichts in dieser Lizenz ist so auszulegen, dass es eine stillschweigende Lizenz oder andere Einreden gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach geltendem Patentrecht anderweitig zur Verfügung stehen.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden diese Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht übertragen können, um gleichzeitig Ihren Verpflichtungen gemäß dieser Lizenz und anderen relevanten Verpflichtungen nachzukommen, dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, eine Lizenzgebühr für die Weitergabe von denjenigen zu erheben, an die Sie das Programm weitergeben, besteht die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, darin, vollständig auf die Weitergabe des Programms zu verzichten.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz muss Ihre modifizierte Version, wenn Sie das Programm modifizieren, allen Benutzern, die über ein Computernetzwerk remote mit ihr interagieren (wenn Ihre Version eine solche Interaktion unterstützt), deutlich die Möglichkeit bieten, den dazugehörigen Quellcode Ihrer Version zu erhalten, indem Sie den Zugriff auf den dazugehörigen Quellcode von einem Netzwerkserver kostenlos über ein Standard- oder übliches Mittel zur Erleichterung des Kopierens von Software bereitstellen. Dieser dazugehörige Quellcode muss den dazugehörigen Quellcode für jedes Werk enthalten, das unter Version 3 der GNU General Public License abgedeckt ist und gemäß dem folgenden Absatz aufgenommen wurde.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein abgedecktes Werk mit einem Werk, das unter Version 3 der GNU General Public License lizenziert ist, zu einem einzigen kombinierten Werk zu verlinken oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk ist, aber das Werk, mit dem es kombiniert wird, unterliegt weiterhin Version 3 der GNU General Public License.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Affero General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden dem Geist der aktuellen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken anzusprechen.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Affero General Public License „oder eine spätere Version“ darauf Anwendung findet, haben Sie die Möglichkeit, entweder die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU Affero General Public License angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm angibt, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU Affero General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung des Proxys über die Annahme einer Version Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.
Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen gewähren. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber auferlegt, wenn Sie sich für die Befolgung einer späteren Version entscheiden.
ES GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS FESTGELEGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
IN KEINEM FALL HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DIE UNRICHTIGE DARSTELLUNG VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EIN FEHLEN DES PROGRAMMS BEIM BETRIEB MIT ANDEREN PROGRAMMEN), ES SEI DENN, DIES IST DURCH ANWENDBARES RECHT ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, SELBST WENN DIESER INHABER ODER DIESE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nach ihren Bedingungen keine lokale Rechtswirkung entfalten können, wenden die überprüfenden Gerichte das lokale Recht an, das einer absoluten Freistellung von jeglicher zivilrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, einer Kopie des Programms liegt gegen eine Gebühr eine Garantie oder Haftungsübernahme bei.
ENDE DER BEDINGUNGEN
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und es für die Öffentlichkeit so nützlich wie möglich machen wollen, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weiterverbreiten und verändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise zum Programm hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Gewährleistungsausschluss am effektivsten zu erklären; und jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
<one line to give the program's name and a brief idea of what it does.> Copyright (C) <year> <name of author> This program is free software: you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Affero General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Affero General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Affero General Public License along with this program. If not, see <https://www.gnu.org/licenses/>.
Fügen Sie außerdem Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Briefpost kontaktiert werden können.
Wenn Ihre Software über ein Computernetzwerk remote mit Benutzern interagieren kann, sollten Sie auch sicherstellen, dass sie eine Möglichkeit bietet, den Quellcode zu beziehen. Wenn Ihr Programm beispielsweise eine Webanwendung ist, könnte seine Schnittstelle einen "Source"-Link anzeigen, der die Benutzer zu einem Archiv des Codes führt. Es gibt viele Möglichkeiten, den Quellcode anzubieten, und verschiedene Lösungen sind für verschiedene Programme besser geeignet; siehe Abschnitt 13 für die spezifischen Anforderungen.
You should also get your employer (if you work as a programmer) or school, if any, to sign a "copyright disclaimer" for the program, if necessary. For more information on this, and how to apply and follow the GNU AGPL, see <https://www.gnu.org/licenses/>.